Na, hast du deinen Urlaubsreise für dieses Jahr schon gebucht? Flugverspätungen oder sogar -annullierungen gehören leider zu den unangenehmsten Erfahrungen auf Reisen, und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten können sich schnell auf das gesamte Reiseerlebnis auswirken. Mir ist das tatsächlich auch mal passiert, dass ein Flug kurzfristig annulliert wurde. Besonders frustrierend ist es, wenn die Verspätung auf lange Zeiträume ausgedehnt wird oder wichtige Anschlussflüge verpasst werden. In solchen Fällen gibt es jedoch rechtliche Möglichkeiten, die den betroffenen Fluggästen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten. Wusstest du das? Ich habe das damals tatsächlich genutzt.
Diese Rechte und Ansprüche sind nämlich vor allem innerhalb der Europäischen Union (EU) gut geregelt, und im Folgenden erfährst du, welche Entschädigungen dir bei Flugverspätung zustehen.
Die rechtlichen Grundlagen der Entschädigung
Fluggäste, deren Flug in Europa verspätet oder annulliert wird, können unter bestimmten Umständen Entschädigungen gemäß der EU-Verordnung 261/2004 verlangen. Diese Verordnung schützt die Rechte von Fluggästen und legt fest, dass Passagiere bei längeren Verspätungen oder Annullierungen von Flügen Anspruch auf Entschädigungen haben können. Diese Regelungen gelten für alle Flüge, die in einem EU-Mitgliedstaat starten oder dort landen, sowie für Flüge von einer EU-Fluggesellschaft aus einem Drittland.
Die Höhe der Entschädigung ist dabei nicht nur von der Dauer der Flug-Verspätung, sondern auch von der Flugdistanz abhängig. Generell gilt:
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 km,
- 400 Euro für Flüge innerhalb der EU mit einer Distanz von mehr als 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km,
- 600 Euro für alle anderen Flüge, die eine Distanz von mehr als 3.500 km überschreiten.
Da es bei mir damals ein Inlandsflug war, habe ich immerhin 250 Euro Entschädigung bekommen. Diese Beträge sind allerdings nicht automatisch garantiert. Es gibt verschiedene Faktoren, die die Anspruchsberechtigung und die Höhe der Entschädigung beeinflussen können.
Wann besteht Anspruch auf Entschädigung?
Entschädigungsansprüche entstehen, wenn die Verspätung des Fluges eine bestimmte Schwelle überschreitet. Im Falle von Abflügen aus oder in die EU haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug:
- mindestens drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, oder
- annulliert wurde, und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Es ist wichtig zu beachten, dass außergewöhnliche Umstände, wie z. B. extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Sicherheitsbedenken, von der Entschädigungspflicht ausgenommen sind. Auch Streiks, die von Dritten durchgeführt werden (z. B. Flughafenpersonal), können zu einer Ausnahme führen.
Die Entschädigung ist jedoch nicht nur auf die Verspätung oder Annullierung beschränkt. Wenn die Verspätung dazu führt, dass ein Anschlussflug verpasst wird, können Fluggäste auch für die Kosten der Umbuchung, Hotelunterkünfte und Verpflegung Entschädigung verlangen, wenn dies die Fluggesellschaft nicht von sich aus anbietet.
Was passiert bei einer Flugannullierung?
Im Falle einer Annullierung des Flugs stehen den Passagieren ähnliche Rechte zu wie bei einer Verspätung. Die Fluggesellschaft muss den Passagieren entweder:
- eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen anbieten oder
- eine alternative Beförderung zu ihrem Ziel anbieten.
Zusätzlich haben Passagiere auch hier Anspruch auf Entschädigung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die die Annullierung verursacht haben. Sollte der Flug kurzfristig annulliert worden sein und die Passagiere nicht rechtzeitig informiert werden, kann auch hier eine Entschädigung beansprucht werden. Bei mir war es wie gesagt damals so, dass der Flug kurzfristig annulliert wurde, wir Bahntickets bekommen haben, aber dadurch, dass wir dann natürlich deutlich später am Zielort angekommen sind, konnte ich die Ansprüche geltend machen.
Weitere Ansprüche bei Verspätungen
Neben der finanziellen Entschädigung können Passagiere auch Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben. Wenn der Flug mehr als fünf Stunden verspätet ist, haben Fluggäste das Recht, sich entweder den Ticketpreis erstatten zu lassen oder eine alternative Beförderung zu ihrem Ziel zu verlangen. Sollte die Verspätung über Nacht gehen, haben Passagiere Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft, die von der Fluggesellschaft bereitgestellt werden müssen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Informationspflicht der Fluggesellschaften. Diese müssen die Passagiere unverzüglich über die Verspätung oder Annullierung informieren und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine längere Verspätung zu erwarten ist.
Wie können Fluggäste ihre Entschädigung durchsetzen?
Trotz der klaren Regelungen zur Entschädigung kommt es häufig vor, dass Fluggesellschaften den Passagieren ihre Rechte nicht freiwillig zugestehen. In solchen Fällen können sich Fluggäste an spezialisierte Dienstleister wie AirHelp wenden, die dabei helfen, eine Entschädigung zu beanspruchen. AirHelp ist ein Unternehmen, das Fluggästen dabei hilft, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge zu erhalten, indem es den gesamten Prozess für sie übernimmt.
Das Unternehmen kümmert sich um die Kommunikation mit der Fluggesellschaft, prüft, ob eine Entschädigung rechtlich zulässig ist, und sorgt dafür, dass alle notwendigen Schritte zur Beantragung der Entschädigung korrekt durchgeführt werden. Fluggäste, die sich an AirHelp wenden, müssen keine Vorab-Kosten bezahlen – das Unternehmen erhebt nur eine Gebühr, wenn die Entschädigung erfolgreich durchgesetzt wurde. Bei mir hat das damals reibungslos über AirHelp geklappt. Ich weiß nicht mehr, wie viel mir von der Entschädigung abgezogen wurde als Gebühr, aber es war nicht viel und es mir allemal wert.
Fazit
Fluggäste, die von einer Verspätung oder Annullierung betroffen sind, haben in Europa grundsätzlich das Recht auf Entschädigung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die EU-Verordnung 261/2004 stellt sicher, dass Passagiere nicht allein gelassen werden und für die Unannehmlichkeiten entschädigt werden, die durch Verspätungen und Annullierungen entstehen. Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und bei Bedarf auf Dienstleister wie AirHelp zurückgreifen, um sicherzustellen, dass sie die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht.